Bei einem Haftpflichtschaden handelt es sich um einen von Ihnen unverschuldeten Schaden (z. B. Unfall) an Ihrem Fahrzeug. Sie haben hier die Möglichkeit einen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen.Die Kosten des Sachverständigen werden von der Versicherung Ihres Unfallgegners im vollen Umfang übernommen.
Gutachten für Kaskoschäden
Bei einem Kaskoschaden handelt es sich um einen von Ihnen verschuldeten oder durch äußere Einwirkung (z. B. durch Sachbeschädigung, Unwetter, Hagel) entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Kurzgutachten
Bei Bagatellschäden (bis 750,-- Euro netto Unfallschaden) wird ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt.Dies ist nicht so umfangreich wie ein Gutachten und enthält lediglich die Fahrzeugdaten, den Bildersatz und die entsprechende Schadensauswertung.
Wertgutachten
Wenn Sie wissen möchten wie viel Ihr Fahrzeug noch wert ist, oder Sie eine Bescheinigung für ihre Versicherung benötigen. Hier gibt es 2 Möglichkeiten. Bei Fahrzeugen bis 75.000,--€ Wert genügt eine Kurzbewertung, bei einem Fahrzeugwert darüber ist eine ausführliche Bewertung notwendig.