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Honorarübersicht

Bei Bagatellschäden (bis 750,-- Euro netto Unfallschaden) wird ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt. Dies ist nicht so umfangreich wie ein Gutachten und enthält lediglich die Fahrzeugdaten, den Bildersatz und die entsprechende Schadensauswertung. Die Honorartabelle entnehmen Sie bitte der Abtretungserklärung. Rechnungsprüfungen und Sondergutachten unterliegen nicht der Honorartabelle Hier gelten die folgenden Preise*: - Rechnungsprüfung: 50,--€ pro angefangene Stunde - Kostenvoranschlag: 100,--€ Festpreis - Wertgutachten kurz: 140,--€ Festpreis - Wertgutachten ausführlich, ab 300,--€ nach Aufwand *die angegebenen Preise sind als Nettopreise angegeben
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