© 2024 Sachverständigenbüro Heinzmann
Informationen
AGB´s
Download
Abtretungserklärung / Auftragserteilung
Download
Honorarübersicht
Bei Bagatellschäden (bis 750,-- Euro netto Unfallschaden) wird ein sogenanntes
Kurzgutachten erstellt.
Dies ist nicht so umfangreich wie ein Gutachten und enthält lediglich die
Fahrzeugdaten, den Bildersatz und die entsprechende Schadensauswertung.
Die Honorartabelle entnehmen Sie bitte der Abtretungserklärung.
Rechnungsprüfungen und Sondergutachten unterliegen nicht der Honorartabelle
Hier gelten die folgenden Preise*:
- Rechnungsprüfung:
50,--€ pro angefangene Stunde
- Kostenvoranschlag:
100,--€ Festpreis
- Wertgutachten kurz:
140,--€ Festpreis
- Wertgutachten ausführlich, ab
300,--€ nach Aufwand
*die angegebenen Preise sind als Nettopreise angegeben
Kfz-Sachverständigenbüro Heinzmann